Allgemeines
Ausbildungsdauer | 3 Jahre *) |
Berufsschulbesuch | Teilzeitunterricht als Einzeltagesunterricht |
Schulsprengel | Stadt und Landkreis Bamberg, Stadt und Landkreis Coburg, Landkreis Forchheim, Landkreis Kronach, Landkreis Lichtenfels |
Lernorte – Organisation
Die Ausbildung findet in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb statt. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen gelegt, die im Betrieb praktisch umgesetzt werden. Der Berufsschulunterricht findet im
1. Ausbildungsjahr an zwei Tagen pro Woche, im 2. und 3. Ausbildungsjahr an einem Tag pro Woche statt.
Lehrplan
Der aktuelle Lehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte kann über das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München heruntergeladen werden.
Stundentafel
Fächer | Jgst. 10 | Jgst. 11 | Jgst. 12 |
---|---|---|---|
Steuerlehre | 5 | 2 | 2 |
Rechnungswesen | 6 | 2 | 2 |
Wirtschaftslehre | 2 | 1 | 1 |
Politik und Gesellschaft | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 | 1 |
Religion/Ethik | 1 | 1 | 1 |
Gesamt | 17 | 9 | 9 |
Kammerprüfung
Die Ausbildungsordnung schreibt für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vor. Beide Prüfungen werden von der Steuerberaterkammer durchgeführt.
Weitere Informationen unter https://www.stbk-nuernberg.de/
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist ein erster Schritt zu Ihrem Abschluss und Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Sie findet im ersten Ausbildungsjahr, in der Regel im Juli, statt. Bei dieser Prüfung wird der Lehrstoff des ersten Ausbildungsjahres abgefragt, um Ihren bisherigen Kenntnisstand zu prüfen. An Ihrer Leistung können Sie und Ihr Ausbilder feststellen, wie Ihr Kenntnisstand ist und wo es noch Verbesserungspotenziale gibt.
Prüfungsbereich | Prüfungsverfahren | Prüfungszeit |
---|---|---|
Steuerlehre | Schriftlich | 60 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Schriftlich | 30 Minuten |
Rechnungswesen | Schriftlich | 60 Minuten |
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Bei der Sommerprüfung findet die schriftliche Prüfung Ende April/Anfang Mai statt. Die mündliche Prüfung erfolgt im Anschluss ab Juli.
Bei der Winterprüfung findet der schriftliche Teil Ende November/Anfang Dezember statt und der mündliche Teil im Anschluss im Februar des Folgejahres.
Der schriftliche Teil
Am ersten Tag der schriftlichen Prüfung schreiben Sie zwei Prüfungen: Rechnungswesen (mit einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten).
Am zweiten Tag erwartet Sie noch eine weitere Prüfung, nämlich die Prüfung zum Steuerwesen mit einer Dauer von 150 Minuten.
Prüfungsbereich | Prüfungsverfahren | Prüfungszeit |
---|---|---|
Steuerlehre | Schriftlich | 150 Minuten |
Rechnungswesen | Schriftlich | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Schriftlich | 90 Minuten |
Der mündliche Teil
Stellen Sie sich die mündliche Prüfung wie ein Mandantengespräch vor: Das Thema des Gesprächs können Sie aus zwei Vorschlägen auswählen und sich hierauf zehn Minuten vorbereiten. Anschließend findet das Gespräch mit den Prüfern statt.
Mit Bestehen der Prüfung endet Ihre Ausbildung am Tag der mündlichen Prüfung. Bei Nichtbestehen endet die Ausbildung mit dem im Vertrag vereinbarten Datum, es sei denn, Sie beantragen eine Verlängerung der Ausbildungszeit.
Die obigen Angaben zu Prüfungen sind ohne Gewähr.
Ansprechpartner
OStR Dr. Jörg Neubauer